
Seit vielen Jahren verharren die Guthabenzinsen nahe dem Nullniveau. Neben der Geldanlage am Kapital- oder Immobilienmarkt ist es dennoch bei hoher Sicherheit möglich, eine akzeptable Rendite zu erreichen. Dies gelingt durch die konsequente Ausnutzung staatlicher Subventionen. Nachfolgend stellen wir einige Möglichkeiten vor, von staatlicher Förderung zu profitieren.
Nicht jeder kann jede Möglichkeit nutzen, doch gerade für Menschen mit geringerem Einkommen bieten sich einige Fördermaßnahmen an. Wichtig: angegeben ist immer das zu versteuernde Einkommen; das Jahresbruttoeinkommen ist in der Regel wesentlich höher. Die Regelungen für Ehepartner gelten natürlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistung
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Teile des Arbeitslohns zu sparen, und erhalten dafür einen staatlichen Zuschuss. Es werden so zwei Anlageformen gefördert:
a) Bei Anlage in einen dafür genehmigten Investmentfonds erhält man auf eine Sparleistung von maximal 400,00 EUR jährlich eine Förderung i.H.v. 20%; gefördert werden Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 EUR (40.000 EUR für Ehepaare).
b) Bei Anlage auf ein Bausparkonto erhält man auf eine Sparleistung von maximal 470,00 EUR jährlich eine Förderung i.H.v. 9%; gefördert werden Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 17.900 EUR (35.800 EUR für Ehepaare)
Wohnungsbauprämie
Die beste Möglichkeit, Förderung für Sparleistungen auf ein Bausparkonto zu erhalten, ist die Wohnungsbauprämie. Die Regelungen hierzu wurden 2021 verbessert. Förderberechtigt sind alle Personen ab Alter 16 und einem zu versteuernden Einkommen bis zu einer Höhe von 35.000 EUR (70.000 für Ehepaare). Gefördert werden Sparleistungen bis zu 700,00 EUR (1.400,00 EUR für Ehepaare) jährlich mit einer Prämie von 10%.
Förderung nach §10a EStG („Riester-Rente“)
Mit dem Altersvermögensgesetz würde die staatliche Förderung von speziellen privaten Rentenversicherungen eingeführt. Zur Sinnhaftigkeit gibt es unterschiedliche Meinungen; ich persönlich halte diese Art der Förderung in vielen Fällen für sinnvoll, es kommt also auf den konkreten Einzelfall an. Förderberechtig sind Arbeitnehmer und deren Ehepartner. Sparleistungen in diese „Riester“-Verträge bis zu einer Höhe von 4% des Vorjahresbruttolohns werden durch Zulagen belohnt. Erwachsene erhalten bis zu 175,00 EUR, je Kind werden bis zu 300,00 EUR Zulage gezahlt. Insgesamt sind die Regelungen hierzu relativ komplex, was ein wichtiger Grund für die immer noch geringe Verbreitung dieser Verträge ist.
Basis-Rente („Rürup-Rente“)
Seit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 besteht für alle Personen die Möglichkeit, auf privater Ebene in steuerlich geförderte Rentenversicherungen, (nach dem „Erfinder“ Bert) „Rurüp-Rente“ genannt, einzuzahlen. Die Beiträge sind zum großen Teil – ab 2025 komplett –
steuerlich abzugsfähig, bis zu einem Betrag von zurzeit jährlich 23.724 EUR.
Für Selbständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist das eine gute Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Die Leistung kann nur in Form einer Rente ausgezahlt werden, die dann voll zu versteuern ist, analog der gesetzlichen Rente Auch hier gilt: Steuerliche Förderung wird mit Besteuerung der Einkünfte erkauft. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Vertrages hängt stark von der persönlichen Situation des Sparers ab.
Betriebliche Altersversorgung
Ebenso wurde zum 01.01.2005 die Betriebliche Altersversorgung (kurz bAV) neu geregelt. Arbeitnehmer können bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung – in 2021 sind das 85.200 EUR – für die Altersvorsorge aus ihrem Bruttogehalt in Beiträge für Altersvorsorge umwandeln. Das entspricht einem monatlichen Umwandlungsbetrag von zurzeit 284,00 EUR. Dieser Beitrag wird von Steuer und Sozialversicherung freigestellt. Die steuerliche Freistellung gilt sogar bis einem Betrag von 8% BBG. Hierdurch ergibt sich eine massive Ersparnis für den Arbeitnehmer. Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, hierzu einen Zuschuss zu zahlen, da auch er Sozialversicherungsbeiträge spart. Auf die Rentenleistungen sind später Steuer und Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten. Trotzdem ist die bAV für die meisten Arbeitnehmer eine sehr attraktive Form, Altersvorsorge zu betreiben.
Staatliche geförderte Pflege-Zusatzversicherung
Bekanntermaßen reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oftmals nicht aus, alle Kosten, die sich aus der Pflege einer Person ergeben, zu decken. Deshalb besteht die Möglichkeit, zusätzliche eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, die diese Finanzierungslücke schließt. Bestimmte Tarife werden durch den Gesetzgeber durch Zuschüsse gefördert. Hierzu sollte der monatliche Beitrag mindestens 10,00 EUR betragen, dann kann man 5,00 EUR Förderung erhalten. Besonders ist an diesen Tarifen ist außerdem, dass es hierin keine Einschränkungen für Menschen mit Vorerkrankungen geben darf.
Bonusprogramme gesetzlicher Krankenkassen
Ungefähr 90% der Deutschen sind in gesetzlichen Krankenkassen versichert. Einige Kassen bieten spezielle Bonussysteme an, aus denen eventuell auch private Versicherungen bezahlt werden können. Es lohnt sich auf alle Fälle, sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mal nach dem aktuell gültigen Bonusprogramm zu informieren.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einige Ansatzpunkte für das Ausnutzen staatlicher Förderungen geben konnten.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, von staatlicher Förderung zu profitieren. Beispielhaft seien hier Finanzierungprogramme der staatlichen Bank KfW genannt, aber auch Zuschüsse zur Förderung der Elektromobilität.
Da Art, Umfang und Wirkung oftmals stark von Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation abhängig sind ist es auf alle Fälle sinnvoll, sich von einem Fachmann hierzu beraten zu lassen.