Krankenzusatzversicherungen – wozu ist das gut?

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In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht – theoretisch soll hierzulande jeder Anspruch auf Kostenerstattung bei Nutzung medizinisch-notwendiger Leistungen haben. (In der Praxis ist es leider nicht so. 2019 waren laut statistischem Bundesamt über 62.000 Deutsche nicht versichert … aber das ist eine eigene Geschichte.) Ungefähr 90% der 82 Millionen Deutschen sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, ca. 10% sind bei einem privaten Unternehmen versichert. Auf die Regelungen hierzu und die Systemunterschiede möchten wir an dieser Stelle nicht eingehen.

(Hinweis: Aus Gründen der Leserlichkeit werden nachfolgend ausschließlich maskuline Wortformen genutzt.)

Im Gegensatz zur privaten Krankenvollversicherung ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend festgeschrieben (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch 5, SGB V). Dieser Versicherungsschutz ist nicht lückenlos. Aus diesem Grund bieten private Krankenversicherungsunternehmen Tarife an, die diese Lücken schließen soll. Nachfolgend möchte ich die wesentlichen Themenfelder benennen und eine Priorisierung vornehmen. Es handelt sich hierbei um meine persönliche Meinung, die ich mir im Laufe meiner langjährigen Beschäftigung mit der Thematik gebildet habe

Zusatzversicherung für den stationären Krankenhausaufenthalt

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden die allgemeinen Kosten für einen medizinisch notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus übernommen. Der Patient muss lediglich für eine geringe Zuzahlung selber aufkommen. Im Allgemeinen nicht erstattet werden Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt (bzw. seine Vertreter). Es gibt also keine freie Arztwahl. Des Weiteren gibt es erhebliche Unterschiede in der Qualität der Unterbringung. Als Patient kann man dann Ein- oder Zweibettzimmer buchen, muss hierfür dann aber eine umfängliche Zuzahlung leisten.

Private Zusatztarife bieten hier Kostenerstattung für Zuzahlung, Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung an. Gerade bei schweren Erkrankungen halte ich es für wichtig, sich vom besten Arzt behandeln lassen zu können, und eine gute Unterbringung ist dem Heilprozess sicherlich förderlich. Leider sind diese Tarife aufgrund des hohen Kostenrisikos nicht billig, insofern nehme ich hier die Priorisierung „wichtig, aber nicht zwingend notwendig vor“. Eine Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung über ein Krankenhaustagegeld sehe ich als „nicht notwendig“ an.

Zusatzversicherungen für die ambulante Behandlung

Dieser Bereich ist wesentlich vielschichtiger im Vergleich zur stationären Versorgung. Neben niedergelassenen Ärzten und den Ambulanzen der Krankenhäuser gibt es eine Fülle weiterer medizinischer Dienstleister, die auch Leistungen anbieten, die nicht durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden. Beispielhaft seien hier die Behandlung durch Heilpraktiker oder die „individuellen Gesundheitsleistungen“ (kurz IGeL) genannt. Es gibt diverse Tarifangebote, die verschiedene Bereiche abdecken, eine allumfassende Lösung gibt es – soweit mir bekannt – dort nicht.

Weit verbreitet sind Tarife, die Leistungen aus dem Bereich der Alternativ-Medizin abdecken, auch „Brillenversicherungen“ werden oftmals von Optikern angeboten. Oft sind die Leistungen auf eine maximale Summe limitiert oder mit Selbstbeteiligungen ausgestattet. Die Wertigkeit dieser Versicherungen muss jeder für sich individuell bewerten, ich jedoch sehe diese Tarife als „nicht notwendig“ an.

Zusatzversicherungen für den Zahnbereich

Leider ist der gesetzliche Versicherungsschutz hier lückenhaft, einige relevante Leistungen werden nicht oder nur teilweise übernommen. Warum die wichtigen Prophylaxemaßnahmen von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen erschließt mir nicht, da dadurch hohe Folgekosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz vermieden werden können. Für Zahnersatz gibt es hohe Zuzahlungen, etablierte Verfahren wie Inlays werden ebenfalls nicht erstattet.

Da hoher Bedarf nach ergänzender Absicherung vorhanden ist gibt es eine hohe Vielfalt an Tarifen, deren Leistungsumfang sich im Preis wiederspiegelt. In der Regel ist höherwertiger Versicherungsschutz teurer als Teillösungen. Aufgrund der großen Auswahl besteht für jeden die Möglichkeit, eine budgetgerechte Lösung für sich zu finden. Wir halten Tarife mit Absicherung von Prophylaxe und Zahnersatz inklusive Implantaten für „wichtig, aber nicht zwingend notwendig“ an, andere Tarife ohne diese Leistungen finden wir „nicht notwendig“.

Ergänzende Krankentagegeldversicherung

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers – festgestellt durch einen Arzt – besteht für den Arbeitgeber die Verpflichtung, für mindestens sechs Wochen eine entsprechende Lohnfortzahlung zu. Die Höhe der Lohnfortzahlung steht in Abhängigkeit zu dem Gehalt, das der Arbeitgeber im Monat vor der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. Das Krankengeld beträgt 70% des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal jedoch 90% des Nettoeinkommens. Durch diese Limitierung soll verhindert werden, dass der kranke Arbeitnehmer finanziell nicht bessergestellt wird als der Gesunde.

Allerdings folgt aus dieser Regelung auch, dass das verfügbare Einkommen bei längerer Krankheit sinkt. Diese Einkommenslücke lässt sich durch private Zusatzversicherungen auffüllen. Da die Kosten für diesen Versicherungsschutz nicht besonders hoch sind bewerte ich diese Ergänzungstarife als „wichtig, aber nicht zwingend notwendig“.

Bei Selbständigen oder Privatversicherten dagegen ist es sehr wichtig, dass das Krankentagegeld, das dort individuell vereinbart wird, ausreichend hoch abgesichert ist, da diese Personen sonst im Falle länger Arbeitsunfähigkeit in Finanznot geraten können. Sinnvoll ist es hier, dass die Höhe der Absicherung der Einkommensentwicklung folgt; in regelmäßigen Abständen sollte das überprüft werden.

An dieser Stelle möchten wir auch auf das sehr wichtige Thema „Finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit“ hinweisen, da in der Regel nach Krankengeldbezugszeit von 1½ Jahren (= 78 Wochen) eine sogenannte „Aussteuerung“ erfolgt. Man wird dann von der Krankenversicherung quasi als „erwerbsunfähig“ erklärt, die Krankengeldzahlung wird dann eingestellt.

Zusatzversicherungen für den Pflegebereich

Analog zur Krankenversicherung besteht auch im Bereich der Pflege eine Versicherungsplicht. Der Umfang dieser Pflegepflichtversicherung ist für gesetzlich wie privat Krankenversicherte identisch.

Zwar wurde das System der Pflegepflichtversicherung in den letzten Jahren reformiert, dennoch reichen die Leistungen gerade bei hohen Pflegegraden in der Regel nicht aus, die Kosten für eine sachgerechte Pflege vollständig zu decken. Gerade im Falle einer stationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist die gesetzliche Absicherung zu knapp bemessen. Sofern man nicht schon selber Pflegefälle im eigenen familiären Umfeld hat (ich bin selbst mehrfach betroffen) kann ich jedem nur empfehlen, mal eine Pflegeeinrichtung aufzusuchen und sich dort über Kosten zu informieren.

Dementsprechend gibt es verschiedene Tarifangebote, mit denen man die Höhe der Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit aufstocken kann, der Beitrag hierfür steht in direkter Relation zur Höhe der ergänzenden Leistungen. Obwohl eine gute Absicherung relativ viel Geld kosten kann halte ich es für sehr wichtig, den mangelhaften gesetzlichen Umfang aufzustocken. Deshalb ist eine Pflegezusatzversicherung für mich „zwingend notwendig“.

Betriebliche Krankenversicherung

Bei vielen Arbeitgebern setzt sich die Erkenntnis durch, dass es für das Unternehmen von großem Vorteil ist, die Arbeitnehmer im Bereich der Gesundheit zu unterstützen. So kann zum Beispiel eine Regelung zur Kostenübernahme von Präventionsmaßnahmen wie Zahnprophylaxe, Anti-Stress-Training oder Fitnesstraining die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhöhen.

Ein Instrument für die Umsetzung bietet hier die Betriebliche Krankenversicherung (BKV). Hierbei schließt der Arbeitgeber – von ihm bezahlt – für seine Arbeitnehmer einen Vertrag ab. Die konkrete Ausgestaltung kann hierbei sehr unterschiedlich. Insgesamt handelt es sich um ein komplexes Thema, das den Rahmen dieser Übersicht sprengen würde. Hierzu werde ich an anderer Stelle Informationen geben. Auf alle Fälle ist es eine gute Sache, die man als Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen sollte. Insofern siehe ich die BKV als sehr wünschenswert an. Fragen Sie mal bei Ihrem Arbeitgeber nach, wir stellen so etwas unseren Mitarbeitern zur Verfügung.

Wir hoffen, dass wir in diesem Beitrag einen Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche geben konnten.

Beschäftigen Sie sich mit dem Thema, lassen Sie sich fachkundig von uns dazu beraten, vereinbaren Sie einen Termin über unseren Kalender.
Ihre Versicherungsagentur Dr. Frank Werner Detmold