Nach der Feststellung eines vermeintlichen Schadens haben Maßnahmen zur Minderung höchste Priorität. Also erst die Feuerwehr rufen, die Polizei oder den Krankenwagen. Erst das Wasser oder den Strom abstellen, die Schaden-stelle sichern oder die Wohnung lüften.
2.Schadenmeldung
Informieren Sie unverzüglich das betroffene Versicherungsunternehmen sowie den entsprechenden Versicherungsvermittler. Melden Sie den Schaden schriftlich – am besten per E-Mail – oder rufen Sie an. Allerdings kann es gerade bei Kumulereignissen wie Stürmen oder Hagelschlägen sein, dass Sie telefonisch nicht durchkommen. Sicherlich sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Man muss für die Beschädigung der Brille des Arbeitskollegen nicht 8 E-Mails direkt zum Versicherungsvorstand schicken; wegen eines kleinen Steinschlags in der Windschutzscheibe braucht man auch nicht den Versicherungsvermittler aus dem Bett klingeln.
3.Schadendokumentierung
Machen Sie Aufzeichnungen zum Sachverhalt. Hierzu gehören Uhrzeit, Schilderung des Schadenfalls, Benennung von möglichen Zeugen, Auflistung der beschädigten Gegenstände, eventuell vorhandene Kaufbelege. Machen Sie Fotos von beschädigten Sachen, von den Schadstellen, vom Unfallort. Schmeißen Sie erstmal nichts weg. Die betroffene Versicherung wird den Schaden aufnehmen, entweder mündlich am Telefon oder schriftlich. Diese Schadenanzeige füllen Sie bitte wahrheitsgemäß und vollständig aus. Sie sind hier zur umfänglichen Kooperation verpflichtet, sonst gefährden Sie den Versicherungsschutz.
4.Schadenbehebung
Erst nach Prüfung, inwieweit Versicherungsschutz gegeben ist, wird die Versicherung in die Regulierung eintreten. Wenn Unklarheiten bestehen fragen Sie nach, lassen Sie sich die rechtliche Situation schriftlich von der Versicherung und vom Vermittler erläutern. Vor Beauftragung von Handwerkern oder Werkstätten sollten Sie die Freigabe durch das Versicherungsunternehmen abwarten. Am besten ist es, wenn Sie vorab aussagekräftige Kostenvoranschläge einreichen. Bei größeren Schäden wird das Versicherungsunternehmen Gutachter und Schadenregulierer beauftragen, mit denen Sie kooperieren sollten. Kontrollieren Sie, dass die Handwerker die Reparaturarbeiten ordentlich ausgeführt haben. Es empfiehlt sich, Firmen zu beauftragen, die positiv bekannt sind und regional ansässig.
5.Missverständnisse
Wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht richtig läuft, sprechen Sie es offen an. Wenn Sie mit der Regulierung nicht einverstanden sind machen Sie konstruktive Vorschläge, wie man es lösen kann. Erst wenn Sie so nicht weiter kommen sollten Sie eventuell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Fordern Sie in solchen Fällen auch Unterstützung beim Vermittler ein. Der bekommt schließlich Geld dafür.
Dieses war jetzt eine pauschale Zusammenfassung und ein grobe Schilderung der Abläufe. Der konkrete Einzelfall kann sich ganz anders darstellen, das lehrt mich die Erfahrung aus einer vierstelligen Anzahl von Schadenfällen, in die wir eingebunden waren. Gehen Sie erstmal davon aus, dass eine Schadenregulierung gemäß Bedingungen, Gesetzgebung und Rechtsprechung erfolgt. Auch wenn manchmal über schlechtes oder vorsätzlich-fehlerhaftes Verhalten von Versicherungen berichtet wird ist es doch so, dass die handelnden Personen den Schadenvorgang ordnungsgemäß abwickeln möchten.
Versicherungsunternehmen verdienen ihr Geld mit Verträgen, bei denen keine Schäden passieren, und nicht mit Kürzung von Leistungen oder Ablehnung von berechtigten Forderungen. Das allerletzte, was ein Versicherungsvorstand haben möchte, ist ein Gerichtsurteil gegen den Konzern.
Mögen Sie von Versicherungsschäden, egal welcher Art, verschont bleiben. Wenn dann doch der Fall eintritt können Sie sich an unsere Hinweise erinnern, vielleicht hilft Ihnen das dann weiter.
Beschäftigen Sie sich mit dem Thema, lassen Sie sich fachkundig von uns dazu beraten, vereinbaren Sie einen Termin über unseren Kalender.
Ihre Versicherungsagentur Dr. Frank Werner Detmold