Eigenleistungstarif in der Wohngebäudeversicherung – Beste Deckung zum supergünstigen Preis

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„Kürzlich haben wir uns in einem etwas umfangreicheren Blogbeitrag mit der Wohngebäudeversicherung beschäftigt. Darin hatten wir wichtige Hinweise zu Klauseln im Bedingungswerk gegeben. Leistung hat natürlich ihren Preis. Allerdings gibt es einen Weg, ein hervorragendes Bedingungswerk zu einem sehr günstigen Preis anbieten zu können. Wie das genau funktioniert möchte ich in diesem Blogbeitrag vorstellen.

Für jedermann verständlich ist, dass leistungsstarke Versicherungsprodukte zwingend mehr Beitrag kosten müssen als leistungsschwache, da der bessere Versicherungsschutz zu mehr Leistungsfällen und damit zu höheren Versicherungsleistungen führt. Ganz klar wird das beispielsweise bei der Klausel, nach der der Kunde bei offensichtlichen Sturmschäden nicht mehr nachweisen muss, dass am Schadentag (der manchmal auch nicht bekannt ist) die Windstärke mindestens 8 betrug.

Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr

Abweichend von A 5-1.1 AL-VGB 2016 ist jede wetterbedingte Luftbewegung – unabhängig der Windstärke – eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.

Hat der Versicherungsvertrag diese Besserstellung des Kunden nicht, werden manche Sturmschäden nicht erstattet, die Versicherungsgesellschaft spart Geld.

Hier noch ein weiteres Beispiel (Stichwort: Flugschnee unter dem Dach):

Nässeschäden durch Witterungsniederschläge (Regen- oder Schmelzwasser)

Abweichend von A 4-5.4 AL-VGB 2016 sind Nässeschäden durch Witterungsniederschläge in Form von Regen- oder Schmelzwasser versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt (in Comfort 5.000 EUR).

Wie gelingt es nun, den Beitrag spürbar zu abzusenken, ohne den Versicherungsumfang zu reduzieren? Eine klassische Methode ist die Vereinbarung einer summarischen Selbstbeteiligung. Diese Regelung bieten viele Versicherungsgesellschaften an, in der Kfz-Versicherung oder der Kranken-Vollkostenversicherung ist das vollkommen normal. Nach unserer langjährigen Erfahrung ist die Prämienreduzierung im Verhältnis zum Selbstbehalt meistens zu gering; es lohnt sich schlicht und ergreifend nicht.

Schaut man sich die Ursachen für die stetig steigenden Beiträge in der Wohngebäudeversicherung an, so stellt man fest, dass ein wesentlicher Preistreiber die stark steigenden Kosten für Handwerksdienstleistungen sind.

Handwerkermangel, nun auch ergänzt durch steigende Lohn- und Materialkosten, kennt jeder Hauseigentümer aus eigener Erfahrung.

Was tut man nun, wenn einem die Renovierung des Wohnzimmers durch einen Fachbetrieb zu teuer ist? Wie kann man sich die Gartenbaufirma sparen, wenn man die Terrasse mit neuem Pflaster ausstatten möchte? Wie kriegt den alten Kunststoffteppich aus dem Keller, wenn der Bodenlegebetrieb erst in einem halben Jahr Zeit hat? Richtig, man legt selber Hand an oder fragt jemand aus dem Bekanntenkreis. Genau diesen Ansatz verfolgt unser Eigenleistungstarif.

Dort wird eine Selbstbeteiligung von 600 EUR je Schadenfall vereinbart. Diese Selbstbeteiligung entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer im Schadenfall selber Hand anlegt. Hierzu sollten zwei der nachfolgend genannte Gewerke selber in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe erledigt werden.

 • Vorbereitungsarbeiten, auch für andere als die nachfolgend genannten Arbeiten, z. B. Wandschlitze für Elektroleitungen schlagen;

• Malerarbeiten (z. B. Wände/Decken streichen);
• Tapezierarbeiten (z. B. Wände/Decken tapezieren);
• Bodenarbeiten (z. B. Verlegung von Fliesen, Teppich, Laminat/Vinyl, Parkett);
• Beseitigung von geringer Feuchte (Lüftung der von einem Schaden betroffenen Räume);
• Aufräumarbeiten von Bäumen.

Besonderheit: Sind Aufräumarbeiten von Bäumen im Zuge einer Schadenbeseitigung notwendig, müssen keine weiteren Arbeiten (Gewerke) für den Entfall der Selbstbeteiligung geleistet werden

 

 

Diese Arbeiten werden dem Kunden mit einem Stundensatz von 20,00 EUR vergütet. Ebenso erfolgt eine Erstattung für Material und Werkzeug. Der Nachweis erfolgt über Fotos. Für oben nicht aufgeführte Arbeiten fällt keine Selbstbeteiligung an. Weitere Arbeiten können nach Absprache ebenfalls in Eigenleistung erledigt werden.

Also, hier noch mal kurz zusammengefasst:
Die Selbstbeteiligung fällt nur an, wenn die o.g. Gewerke betroffen sind und nicht mindestens zwei davon in Eigenleistung erledigt werden.
Die Eigenleistung sowie der Materialaufwand werden erstattet.

Ich finde, das ist eine tolle Möglichkeit der Beitragsreduzierung, je nach Gestaltung des Versicherungsvertrages sind es bis zu 30% des Beitrages. 

Wenn Sie diese innovative Produktgestaltung interessant finden sollten Sie das Gespräch mit uns suchen. Einen Termin – telefonisch, persönlich oder per Zoom – können auf dieser Blogseite unter „Kontakt“ direkt buchen.

Wir sind seit über fünfzig Jahren im Bereich der Gebäudeversicherung tätig, betreuen mehrere tausend Objekte und sind mit einer umfänglichen Schadenregulierungsvollmacht ausgestattet. Darüber hinaus stellen wir unseren Kunden im Bereich Ostwestfalen/Hannover bei Bedarf unser Handwerker-Netzwerk zur Verfügung.

Viele Grüße,

Dr.  Frank Werner“